Der NKC (ausgeschrieben: ‘De Nederlandse kampeerauto club‘, dt.: „Der Niederländische Wohnmobil Club“), Mutterkonzern von Campercontact, ruft die europäische Politik zur Erhöhung des Gewichtslimits des B-Führerscheins von 3.500 zu 4.250 Kilogramm auf. Besitzer des B-Führerscheins müssen hiermit die Möglichkeit bekommen, Fahrzeuge bis zu 4.25 Tonnen für den Privatgebrauch fahren zu dürfen. Wohnmobiltourismus soll auf dieser Art und Weise für die heutigen und zukünftigen Generationen zugänglich bleiben.
Der NKC und Campercontact schließen sich hiermit bei den Vorschlag den Europäischen Interessegruppen ECF (European Caravan Federation) und FICC (Federation Internationale de Camping et de Caravanning) an. Gemeinsam vertreten diese Organisationen über zwei Millionen Wohnmobilbesitzer.
Derzeit ist es für Fahrer mit einem europäischen B-Führerschein gestattet, Fahrzeuge von bis zu 3.500 Kilogramm zu fahren. Dies sorgt immer häufiger für Probleme bei Wohnmobilbesitzer, da Wohnmobile immer schwerer werden. Diese Gewichtszunahme bei Wohnmobilen ist vor allem von der EU-Gesetzgebung vorgeschriebenen Leistungen in den Bereichen Sicherheit und Umwelt herzuleiten. Es bleibt dann kaum noch Spielraum qua Gewicht für Passagiere und deren Gepäck. Um trotzdem ein Wohnmobil mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen fahren zu dürfen, müssen Fahrer einen C- bzw. C1-Führerschein ablegen. Dieser Führerschein ist jedoch vor allem für den Transportberufsverkehr gedacht und ist komplex & Zeitraubend für den Privatgebrauch. Auch sind die Maße von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen nicht unbedingt anders als die von unter 3,5 Tonnen.
Außerdem gibt es kein Indiz dafür, dass das Erhöhen der Gewichtsgrenze des Führerscheins unsicher sein würde. Eine deutschen Studie* bestätigt, dass die Anzahl an Wohnmobilen, die von Unfällen betroffen sind, in allen Gewichtsklassen niedrig ist. Aufgrund von diesem Befund sind der NKC und Campercontact Befürworter der Erweiterung des europäischen B-Führerscheins für Wohnmobile von bis zu 4,25 Tonnen. Hierfür wird eine äquivalente Änderung des Führerscheins der Kategorie B notwendig. Stan Stolwerk, Direktor vom NKC und Campercontact: „Im Namen aller europäischen Wohnmobilbesitzer wollen wir dieses Thema in der Politik ansprechen. Mit einer relativ kleinen verwaltungstechnischen Änderung wird das Reisen mit dem Wohnmobil für ein größeres Publikum zugänglicher.“
Wichtiger Hinweis zu diesem Artikel: Sollte es dazu kommen, dass dies umgesetzt wird, dann dürfen nur noch Reisemobilisten mit einem Wohnmobil mit einer zulässigen technischen Gesamtmasse von 4250 Kilogramm oder mehr fahren mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4250 Kilogramm. Dies gilt nicht für jeden Wohnmobile. Beide Maximalmassen sind auf der Rückseite der Anmeldebescheinigung Ihres Wohnmobils aufgeführt.
*Dies ergibt sich aus einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), welche die Unfallstatistiken von Wohnmobile seit 1997 jährlich analysiert.